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Ich beziehe Strom zum Börsenpreis

 

Börsenpreis und der Ausgleichsenergiepreis

Wir liefern unseren KundInnen den Strom zum Börsenpreis und beziehen von unseren KundInnen Strom zum Börsenpreis. Der Spot- oder Börsenpreis wird einen Tag im Voraus auf der Börse gehandelt und für jede Stunde im Voraus festgelegt. Der Börsenpreis ist der Preis für die Energie, die man sozusagen einen Tag im Voraus bestellt hat oder versprochen hat, zu liefern. Tatsächlich fällt aber die Menge des Verbrauchs oder der Einspeisung immer etwas anders aus, als man am Tag davor prognostiziert hat. Den Unterschied zwischen Bestellung und tatsächlicher Lieferung nennt man Ausgleichsenergie. Ausgleichsenergie hat ihren eigenen Preis und wird nachträglich vom österreichischen Hochspannungsnetzbetreiber APG bestimmt. Anhand dieser Summe wird der Ausgleichsenergiebetrag gleichermaßen auf unsere KundInnen aufgeteilt. Näheres zur Preisbestimmung findest Du hier.

Der Börsenpreis und der Ausgleichsenergiepreis liegen manchmal weit auseinander. Im April gab es 9 Stunden mit Ausgleichsenergiepreisen von mehr als 100ct/kWh. Im Mai gab es sogar Stunden mit einem Preis von mehr als 900 Cent/kWh, sprich 9,00 Euro pro kWh. Im Vergleich dazu hat ein Haushaltskunde im April im Schnitt nur 10,7 Cent/kWh bezahlt. Das zeigt, dass die Kosten für die APG, um das Energiesystem im Gleichgewicht zu halten, teilweise sehr hoch waren.

Wie erstellt Spotty die Prognosen?

Wir verwenden seit Februar dieses Jahres eine spezialisierte Software für die Erstellung der Prognosen. Diese Software entnimmt dafür die vielfältigsten Wetterdaten (Temperatur, Sonnenradiation, Windrichtung- und stärke, Feuchtigkeit, Bewölkung, etc.) aus 10 unterschiedlichen Wetterprognosen, kombiniert diese mit Tag, Uhrzeit, Marktpreisprognosen, historischen Messdaten, Kapazitäten diverser Anlagen und erstellt mit Hilfe modernster Künstlicher Intelligenz eine einheitliche Prognose für die Gesamtheit der Spotty KundInnen.

Wir sehen, dass die Prognosen immer genauer werden und wir damit auf dem richtigen Weg sind, wie wir den Bezug oder die Einspeisung für unsere KundInnen prognostizieren. Jedoch führen schon wenige Minuten Unterschied zur eigentlichen Prognose dazu, dass eine Differenz entsteht und somit Ausgleichskosten anfallen. Bereits eine Abweichung der Vorhersage, bei der Sonnenschein für 12:15 Uhr prognostiziert wird und um 12:18 Uhr Wolken aufziehen, reicht aus. Auf die gesamte Belieferungs- und Einspeisemenge bezogen betrug die Abweichung von der Prognose im Mai 2023 nur 1,34%. Das betrachten wir als sehr gutes Ergebnis, da die große Mehrheit unserer Kunden Solarstrom einspeist, was die Prognose erschwert.

Wir bemühen uns stetig, die Prognosen zu verbessern und entstandene Abweichungen im Intraday Markt auszugleichen, aber diese Maßnahmen erfordern aufgrund ihrer Komplexität noch ein paar Monate Zeit.


Wie werden die Ausgleichsenergiekosten weiterverrechnet?

Auch wenn unsere Prognosen gut sind, kommt es naturgemäß zu Abweichungen zwischen Prognose und dem tatsächlichen Verbrauch/Einspeisung. Kombiniert mit dem sehr hohen Ausgleichenergiepreis verursacht das hohe Ausgleichenergiekosten (oder auch Erlöse). Im April und Mai waren es leider hohe Kosten. Die Kosten (oder auch Erlöse), die durch die Ausgleichsenergie entstehen, verrechnen wir an unsere ErzeugerInnen weiter.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel: Wir planen für den Zeitraum von 12:00 bis 12:15 eine Einspeisemenge von 10 MWh. Wenn das Wetter dann tatsächlich besser ist und unsere Kunden 10,2 MW einspeisen, führt das bei einem Preis von -9.000/MWh zu einem Ausgleichsenergiebetrag von - € 1.800,- Hätten wir dieselbe Abweichung gehabt, weil unsere Kunden weniger eingespeist hätten, hätten wir € 1.800,- eingenommen und an unsere Kunden weitergegeben.

Der Ausgleichsenergiebeitrag in Cent/kWh entsteht durch den Unterschied zwischen tatsächlicher Erzeugung/Verbrauch und der Prognose aller Spotty-KundInnen. Zum Beispiel im November 2022 hat die Ausgleichsenergie zugunsten unserer KundInnen gewirkt, im April 2023 wiederum stark zu deren Ungunsten. Im April betrug der Ausgleichenergiebeitrag -5,324 ct/kWh. Das ist in Relation zu dem Spotpreis im April sehr hoch und deswegen haben wir uns entschieden, den Ausgleichsenergiebeitrag nicht auf einmal, sondern anteilig zu verrechnen.